Rücktrittsrecht bei Kaufinteresse – vom Kaufvertrag zurücktreten

Das Rücktrittsrech bei Kaufinteresse an einer Immobilie wie einem Eigenheim oder einer Eigentumswohnung ist im Konsumentenschutzgesetz geregelt. In den Geltungsbereich des Rücktrittsrechtes fällt nicht nur der Rücktritt bei Kaufverträgen die über Immobilien Makler abgeschlossen wurden, sondern auch sämtlich andere Kaufvertrage für Eigenheime und Eigentumswohnungen.

Wichtig beim Rücktritt des Kaufinteressenten ist dass es im dringenden Wohnbedürfnis des Kaufinteressenten oder auch nahen Angehörigen liegen sollte. Somit sollte der Zukauf der Immobilie als Privatgeschäft gelten was Ferienhäuser oder Ferienwohnungen ausschließt. Verkäufe und Käufe von Immobilen müssen das Rücktrittsrecht auch gegen sich gelten lassen.


Rücktrittsrecht bei schriftlich unterzeichneten Kaufvertrag

  • Beispiel für den Rücktritt bei einem unterschriebenen Kaufvertrag:
    Person A hat seine Eigentumswohnung in Graz zum Verkauf angeboten. Wenige Tage nach dem Zeitungsinserat meldet sich Person B welche in Wien wohnt. Person B besichtigt die Eigentumswohnung und unterzeichnet auch gleich einen schriftlichen Kaufvertrag. Wenige Tage später macht Person B von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch und tritt vom Kaufvertrag wieder zurück.
    Person A will das aber nicht akzeptieren, da der Rücktritt nicht gerechtfertigt ist, weil Person B den Anschein erregte, die Eigentumswohnung als Ferienwohnung zu erwerben. In Wirklichkeit ist der Rücktritt aber gerechtfertigt, da Person B den Kauf der Eigentumswohnung auf Grund eines Wohnungsbedarfs seines Sohnes, der in Graz studieren möchte gekauft hat. Der Sohn von Person B hätte in diesem Fall den Hauptwohnsitz nach Graz verlegt. Aus diesem Grund ist der Rücktritt vom Kaufvertrag auch gerechtfertigt.

Wann besteht das Rücktrittsrecht
Das Rücktrittsrecht für Kaufinteressenten besteht, wenn der Kaufinteressent den Kaufvertrag am selben Tag unterschrieben hat, als wie die Immobilie (Eigentumswohnung) besichtigt wurde. Mit dieser Regelung sollen voreilige und unüberlegte Entscheidungen beim Kauf von Immobilien ausgeschlossen werden. Wenn ein Rücktritt vom Kaufvertrag erfolgen soll, muss diese Erklärung binnen 1 Woche nach dem Unterzeichnen des Kaufvertrages, schriftlich bekannt gegeben werden. Sollte der Verkäufer die Informationen über das Rücktrittsrecht verschwiegen haben, so hat der Käufer eine Rücktrittsfrist von 1 Monat ab Erstbesichtigung. Weitere Informationen gibt es auch beim Rechtsanwalt.

Kaufen und Verkaufen.

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