Grunderwerbsteuer
Beim Kauf sämtlicher Liegenschaften in Österreich ist eine sogenannte Grunderwerbsteuer zu bezahlen. Diese Steuer macht 3,5 Prozent des aktuellen Kaufpreises aus. Wird die Liegenschaft nur an engere Bekannte wie Enkel, Ehepartner, Eltern oder auch Kindern verkauft, so kann die Grunderwerbssteuer auch lediglich nur 2 Prozent des aktuellen Kaufpreises.
Für was muss Grunderwerbsteuer bezahlt werden?
Die Grunderwerbssteuer ist nur auf den Kaufpreis der Liegenschaft selbst und Gebäude zu bezahlen. Somit sind sämtliche Einrichtungsgegenstände wie Möbel und deren Kaufkosten von der Grunderwerbssteuer aus zu schließen.
Es ist besonders sinnvoll in diesem Fall eine kleine Bestandsliste mit Bewertungs- und Preisinformationen der einzelnen Gegenstände zum Kaufvertrag bei zu legen. Dadurch kann sehr einfach die Grunderwerbssteuer berechnet werden, da die Einrichtungsgegenstände separat aufgeschlüsselt sind.
Die Preisbewertung für die einzelnen Gegenstände sollte aber nicht übertrieben sein, da dass Finanzamt durchaus auch Kontrollen durchführen kann. Was bei falsch gemachten Angaben nicht gut ist.
Die Grunderwerbsteuer wird durch das Finanzamt vorgeschrieben oder den jeweiligen Rechtsanwalt bzw. Notar. Dies führen dann die Steuer direkt an das jeweilige Finanzamt wieder ab. Nach dem das Geld beim Finanzamt eingereicht wurde stellt dieses die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Sobald diese Bescheinigung vorhanden ist kann erst das richtige Eigentumsrecht verbüchert werden. Es gibt auch die Möglichkeit, dass der jeweilige Notar oder Anwalt einen Vermerk macht was damit der Unbedenklichkeitsbescheinigung gleich kommt.
Leider dauert die gesamte Abwicklung sehr, sehr lange und kann bis zu mehrere Monate in Anspruch nehmen. Daher gibt es auch die Möglichkeit bzw ist es auch sehr Ratsam bereits im vorhinein einen Vermerk durch den Verkäufer im Grundbuch machen zu lassen, in dem steh, dass Sie der neue Besitzer sind.
Wer bezahlt die Grunderwerbssteuer?
Grundsätzlich sind der Käufer und Verkäufer Schuldner für die Grunderwerbssteuer.