Die Gewährleistungsfrist -Informationen und Tipps
Die Gewährleistungsfrist ist gesetzlich festgelegt und somit bei so gut wie jedem Kauf an zu wenden. Es gibt bei unterschiedlichen Dingen eine unterschiedlich lange Gewährleistungsfrist. Die Gewährleistungsfrist für unbewegliche Sachen beträgt 3 Jahre, für bewegliche Sachen nur 2 Jahre.
Wird ein Bauwerk gekauft, gelten das Mauerwerk und die Leitungen bzw. Installationen als unbewegliche Sachen. Die Möbelstücke und andere Einrichtungsgegenstände hingegen werden als bewegliche Sachen eingestuft.
Ab wann gilt die Gewährleistungsfrist?
Die Gewährleistungsfrist tritt mit der Übergabe der Immobilie in Kraft, nicht wie viele vermuten ab dem Zeitpunkt der Grundbucheintragung. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich rechtliche Mängel welche diverse Bewilligungen, die fehlen sein können. Hier gilt die Gewährleistungsfrist erst ab dem Zeitpunkt, wo der Mangel entdeckt wird.
Der Gewährleistungsanspruch
Ein großer Streitpunkt nach dem Kauf ist der Gewährleistungsanspruch. In diesem Punkt sind sich selten Käufer und Verkäufer einig. Daher gibt es als einfachen Ausweg aus einer Streiterei den Rechtsweg. Der Gewährleistungsanspruch kann rechtlich eingefordert werden. Hierbei muss aber die Verjährungsfrist eingehalten werden, da ansonsten der Gewährleistungsanspruch verfallen kann. Dauert der Rechtsweg für die Einforderung des Gewährleistungsanspruches länger, muss man keine Angst haben, da Grundsätzlich der Fristlauf gehemmt wird. Nähere Informationen zum Thema Gewährleistungsanspruch sollten vor dem setzen rechtlicher Schritte mit einem Rechtsanwalt besprochen werden.
Außergerichtliche Mängelrüge
Die außergerichtliche Mängelrüge kann zum Beispiel über einen eingeschriebenen Brief geltend gemacht werden. Sie ist dort an zu wenden, wo ein bestimmter Teil des Kaufpreises vom Käufer zurückbehalten wird. Also nicht an den Verkäufer bezahlt wurde. Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Vielleicht ist der Käufer mit der gekauften Immobilie(Wohnung oder Haus) nicht zufrieden und hat diverse Mängel entdeckt, die im ersten Augenblick auf eine Preisreduktion hindeuten könnten.
Um diesen Anspruch auf Preisminderung zu klären sollte man am besten Rechts- und Sachkundige Personen mit ein beziehen die alle wichtigen Dinge überprüfen und einen etwaigen bestehenden Anspruch geltend machen können.