Alle Kosten des Immobilienhandels beachten

Wenn es um die Finanzierung einer Immobilie geht, denken die meisten Leute vor allem an die dazugehörigen Kredite und eventuelle Förderungen, doch daneben gibt es auch noch andere wichtige Kosten, die anfallen. Denn auch bei den verschiedenen Bereichen des Kaufs einer Immobilie sind etwa Steuern zu entrichten, die natürlich unterschiedlich ausfallen können. So ist etwa beim Kauf einer Immobilie immer eine Grunderwerbssteuer zu entrichten, die in der Regel etwa 3,5 Prozent des Kaufpreises beträgt. Die Höhe dieser Steuer kann sich aber ändern, wenn das betreffende Objekt innerhalb eines Familienverbandes verkauft wird, denn dann beträgt diese nur zwei Prozent des Kaufpreises. Des Weiteren wird auch eine Grundsteuer fällig, deren Höhe sich in erster Linie nach der Lage des Grundstückes selbst richtet, da diese Steuer einer Gemeindesteuer darstellt. Und auch für den Eintrag im Grundbuch ist eine Gebühr zu entrichten.

Auch beim Verkauf von Immobilien die nötigen Abgaben beachten
In Österreich ist seit dem 1. April 2012 eine Immobiliensteuer fällig, sofern man eine Liegenschaft veräußert, welche dem Verkäufer nicht als Hauptwohnsitz gedient hat. Ausgenommen von dieser Abgabe sind, wie schon angedeutet, Immobilien, welche vom Verkäufer innerhalb eines bestimmten Zeitraums vor dem Verkauf als Hauptwohnsitz genutzt wurden. In Deutschland findet sich derzeit keine Regelung dieser Art. Ersichtlich wird aus diesen Ausführungen jedoch, dass man sich nicht nur um die zentralen und naheliegenden Aspekte des Handels mit Immobilien beschäftigen, sondern auch jene Randthemen beachten sollte, die ebenfalls wichtig sind, jedoch im Vorfeld meist wenig Beachtung finden.

Bild:Benjamin Klack / pixelio.de

Allgemein.

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